Wie lange gilt die Garantie?
Kronen, Brücken |
3 Jahre |
Inlays, Onlays |
3 Jahre |
Veneers |
3 Jahre |
All on 4® Brücke |
3 Jahre |
Ästhetische Füllungen | 2 Jahre |
Prothesen (Vollprothese, Stegprothese, Teilprothese) |
2 Jahre |
Ot-Cap, Preci, Verbindungselemente | 1 Jahr |
Kunststoffzahn (Verlust vom Kunststoffzahn der Prothese) |
1 Jahr |
provisorische Vollprothese | 2 Monate |
Die Garantie verliert Ihre Gültigkeit, wenn:
- die Mundhygiene nicht gründlich und genügend ist
- die jährliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde
- beim Schwund des Zahnfleisches und des Knochenbaus
- der Zahnersatz zufolge einem Unfall eventuell beschädigt wird
- die Instruktionen und Weisungen des Zahnarztes nicht eingehalten werden
(z.B.: nicht sachgemäße Pflege des Zahnersatzes, nicht sachgemäße Lagerung und Benutzung eines herausnehmbaren Ersatzes)
- das Körpergewicht des Patienten sich in kurzer Zeit bedeutend verändert
- sich der zahnmedizinische Status des Patienten zufolge einer allgemeinen Krankheit verändert
- eine Zahnbehandlung von einem anderen Zahnarzt durchgeführt wird
Die Garantie gilt für die Kosten der Behandlung und nicht für die Kosten der Reise und der Unterkunft. Die Garantie gilt im Material auftauchenden Mängel. Sie gilt für die, unter dem Zahnersatz später auftauchenden Behandlungen nicht. Das Diamant-Dent Institut für Zahnmedizin übernimmt die Behandlungskosten, falls es eindeutig bewiesen wird, dass wir einen Fehler begangen haben (z.B.: Materialfehler).