Grundsätzlich können Zahnbehandlungen innerhalb der EU unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Maßgeblich sind Ihr individueller Tarif und die Regeln Ihrer Krankenkasse. Wir unterstützen Sie dabei, den Heil- & Kostenplan korrekt zu beantragen und einzureichen – transparent und deutschsprachig.
Festzuschuss – das Wichtigste kurz erklärt
- Die Kasse zahlt in der Regel einen befundbezogenen Festzuschuss für die Regelversorgung.
- Wählen Sie eine andersartige/aufwändigere Versorgung (z. B. Implantat), bleibt der Festzuschuss bestehen, die Mehrkosten tragen Sie selbst.
- Die Genehmigung vor Behandlungsbeginn ist häufig erforderlich – bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Kasse.
So erhalten Sie Ihren Heil- & Kostenplan (Schritt für Schritt)
- Unterlagen senden: Übermitteln Sie uns Ihre Panorama-Röntgenaufnahme und Kontaktdaten. → Kontakt
- Kostenvoranschlag: Wir erstellen einen Heil- & Kostenplan mit Positionen und Richtpreisen.
- Prüfung/Genehmigung: Reichen Sie den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen Sie ihn (falls erforderlich) genehmigen.
- Behandlung & Rechnung: Nach Abschluss erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zur Erstattung einreichen.
Preisübersicht: Aktuelle Preisliste · Details zu Heil- & Kostenplänen.
Benötigte Unterlagen (typisch)
- Aktuelle Panorama-Röntgenaufnahme (digital)
- Kontaktdaten und gewünschter Zeitraum
- Ggf. kassenbezogene Formulare/Infos (je nach Krankenkasse)
Häufige Fragen (FAQ)
Muss der Plan vorab genehmigt werden?
Oft ja. Bitte klären Sie dies vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse. Wir stellen alle dafür nötigen Angaben bereit.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das hängt vom Befund, Ihrem Bonus und Tarif ab. Der Festzuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung. Bei andersartiger Versorgung zahlen Sie die Differenz.
Werden Implantate bezuschusst?
Implantate können – je nach Kasse/Befund – teilweise über Zuschüsse im Rahmen der Regelversorgung (z. B. für den Zahnersatz) berücksichtigt werden. Details bitte mit Ihrer Kasse abklären.
Wie erfolgt die Erstattung?
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Heil- & Kostenplan bei Ihrer Kasse ein. Die Erstattung wird von der Krankenkasse an Sie vorgenommen.
Kontakt & Unterstützung
Wir beantworten Ihre Fragen zum Heil- & Kostenplan gern persönlich – deutschsprachig und transparent.
Hinweis/Disclaimer: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Auskunft Ihrer Krankenkasse oder eine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Versicherung.