!!! WICHTIGE INFO ZUM „HARTEN LOCKDOWN” AB 17.11.2020 !!!
Gemäß rechtlicher Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs zur Inanspruchnahme von Gesundheits-dienstleistungen erlaubt.
Damit ist klargestellt, dass alle – auch nicht akuten – Arztbesuche uneingeschränkt wahrgenommen werden können. Die medizinische Versorgung bleibt damit von den Beschränkungen gänzlich unberührt.
Das beudeutet, dass Österreichische Patientinnen und Patienten weiterhin zur Zahnbehandlung nach Ungarn fahren dürfen.